Gesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 10.10.2025
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2025 Nr. 109
Eingangsformel
Gesetz zur Zustimmung zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag
Dem am 24. März 2025 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes
Das Bremische Landesmediengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (Brem.GBl. S. 42), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Februar 2023 (Brem.GBl. S. 119) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 63 Nummer 2 und 3 werden durch die folgenden Nummern 2 und 3 ersetzt:
„2. § 33 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Digitale-Dienste-Gesetzes ist die Landesmedienanstalt,
3. § 28 Absatz 1 Nummer 10, 11 und 13 des Telekommunikation-Digitale-Dienste- Datenschutz-Gesetzes ist die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, soweit nicht eine Zuständigkeit für die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorliegt,“
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem
bekannt zu geben.
Bremen, 16. September 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.