Bremen

Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinden

Ausfertigungsdatum:
20.06.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 51
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
222 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 20. Juni 2024 Nr. 51 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinden Vom 29. Mai 2024 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 In § 3a des Gesetzes über Rechtssetzungsbefugnisse der Gemeinden vom 16. Juni 1964 (Brem.GBl. S. 59), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. März 2021 (Brem.GBl. S. 302) geändert worden ist, werden in Nummer 6 nach dem Wort „aggressives“ die Wörter „aufdringliches, organisiertes oder bandenmäßiges“ eingefügt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 29. Mai 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.