882
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 22. Dezember 2021 Nr. 144
Erstes Ortsgesetz zur Änderung der Feuerwehrkostenordnung
Vom 14. Dezember 2021
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Nummern 400 bis 404 der Anlage (zu § 2 Absatz 1 und § 6 Absatz 1) der
Feuerwehrkostenordnung vom 23. November 2021 (Brem.GBl. S. 758) werden wie
folgt gefasst:
„Nummer 400 Pauschalgebühr Notarzteinsatz 569 Euro
Nummer 401 Pauschalgebühr je Fahrt Rettungswagen 559 Euro
Nummer 402 Pauschalgebühr je Fahrt Notfalltransportwagen 321 Euro
Nummer 403 Pauschalgebühr je Fahrt Intensivtransportwagen 895 Euro
Nummer 404 Pauschalgebühr je Einsatz HanseSani 230 Euro“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 2. Januar 2022 in Kraft.
Bremen, den 14. Dezember 2021
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert.
Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen,
um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen.
Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen.
Mehr in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz-Einstellungen
Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht
deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst
deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.
Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird
erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der
jeweils nicht freigegebenen Kategorie.
Essenziell Immer aktiv
Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend)
und das Speichern deiner Cookie-Auswahl.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Speicherdauer: bis zu 12 Monate.
Statistik
Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten
funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen
zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei
kann eine Übermittlung in die USA erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung
Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert).
Speicherdauer: bis zu 24 Monate.
Marketing
Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich
dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung
Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem
Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden.
Speicherdauer: bis zu 24 Monate.