281
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 9. März 2021 Nr. 32
Drittes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes
über die Beiträge für die Kindergärten und Horte
der Stadtgemeinde Bremen
Vom 2. März 2021
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Das Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadt-
gemeinde Bremen vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 914 — 2160-d-5) wird wie
folgt geändert:
In § 6a werden nach den Worten „Monate April 2020 bis Juli 2020“ die Worte „sowie
für die Monate Januar bis März 2021“ eingefügt.
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 2. März 2021
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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