Bremen

Bremisches Ausführungsgesetz zu § 21 des ZDF-Staatsvertrages (BremZDF-StVAG)

Ausfertigungsdatum:
03.03.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 19 BremAusführungsG ZDF_StV
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.