Bremen

Berichtigung_VerfSchutzG

Ausfertigungsdatum:
26.03.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 41 Berichtigung_VerfSchutzG
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
228 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2014 Verkündet am 27. März 2014 Nr. 41 Berichtigung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Bremen Das Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 769) wird wie folgt berichtigt: 1. In § 32 wird „§ 8 Absatz 4" durch „§ 8b Absatz 4" ersetzt. 2. In § 33 wird „§ 8 Absatz 4" durch „§ 8b Absatz 4" ersetzt. Bremen, den 25. März 2014 Der Senator für Inneres und Sport Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.