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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2021 Verkündet am 26. November 2021 Nr. 124
Berichtigung des Vierten Gesetzes
zur Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes vom
13. Juli 2021 (Brem.GBl. S. 582) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b beginnt die Nummerierung im neugefassten
§ 33 Absatz 2 Satz 3 mit Nummer 1 und die nachfolgenden Nummern werden
fortlaufend bis Nummer 8 angepasst.
Bremen, den 25. November 2021
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung
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Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden.
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