Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nummer 61

Ausfertigungsdatum:
16.09.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 101
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
767 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 16. September 2025 Nr. 101 Berichtigung des Gesetzblattes Nummer 61 Das Gesetz zur Anpassung der bremischen Vollzugsgesetze an aktuelle Entwick- lungen des Personenstandsrechts vom 13. Mai 2025 (Brem.GBl. S. 475) ist wie folgt zu berichtigen: In dem in Artikel 2 Nummer 2 neugefassten § 23 Absatz 2 des Bremischen Jugendstrafvollzugsgesetzes wird in Satz 1 die Angabe „weiblichem“ durch die Angabe „weiblichen“ ersetzt. Bremen, 8. September 2025 Die Senatorin für Justiz und Verfassung Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.