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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 16. September 2025 Nr. 101
Berichtigung des Gesetzblattes Nummer 61
Das Gesetz zur Anpassung der bremischen Vollzugsgesetze an aktuelle Entwick-
lungen des Personenstandsrechts vom 13. Mai 2025 (Brem.GBl. S. 475) ist wie folgt
zu berichtigen:
In dem in Artikel 2 Nummer 2 neugefassten § 23 Absatz 2 des Bremischen
Jugendstrafvollzugsgesetzes wird in Satz 1 die Angabe „weiblichem“ durch die
Angabe „weiblichen“ ersetzt.
Bremen, 8. September 2025
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
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