Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 66

Ausfertigungsdatum:
02.07.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 67
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
535 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 2. Juli 2024 Nr. 67 Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 66 Vom 1. Juli 2024 Das Gesetzblatt Nr. 66 mit dem „Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes“, verkündet am 28. Juni 2024, ist wie folgt zu berichtigen: In „Artikel 2 Inkrafttreten“ ist die Beschlussformel zu korrigieren. Der auf „Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.“ folgende Text ist zu ersetzen durch: „Bremen, den 19. Juni 2024 Der Senat“ Bremen, den 1. Juli 2024 Senatskanzlei Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.