Bremen

Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 128

Ausfertigungsdatum:
13.12.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 140
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1372 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 13. Dezember 2025 Nr. 140 Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 128 Das Gesetzblatt „Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebühren- ordnung“, verkündet am 29. Dezember 2025 (Brem.GBl. S. 1305), ist wie folgt zu berichtigen: Die Tabelle des § 9 Nummer 2 wird wie folgt geändert: „2. Sonstigen Nutzern der Anlagen und Wasserflächen: Bemessungsgrundlage Gebührensatz in Euro Hafenfahrzeuge sowie Bargen und Leichter im Binnenverkehr Jahrespauschalgebühr Je Hafenfahrzeug bis 200 t Tragfähigkeit 117,38 zuzüglich für je angefangene weitere 100 t 58,70 Tragfähigkeit Seeschiffsassistenzschlepper Jahrespauschalgebühr 697,72 Lotsenversetzboote Jahrespauschalgebühr 697,72 Bunkerboote Jahrespauschalgebühr 596,97 Gewerblich genutzte Fahrzeuge und schwimmende Anlagen Je m² und Monat 0,79 “ mindestens 93,46 Euro Bremen, 12. Dezember 2025 Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.