1372
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 13. Dezember 2025 Nr. 140
Berichtigung des Gesetzblattes Nr. 128
Das Gesetzblatt „Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebühren-
ordnung“, verkündet am 29. Dezember 2025 (Brem.GBl. S. 1305), ist wie folgt zu
berichtigen:
Die Tabelle des § 9 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
„2. Sonstigen Nutzern der Anlagen und Wasserflächen:
Bemessungsgrundlage Gebührensatz in Euro
Hafenfahrzeuge sowie Bargen und Leichter
im Binnenverkehr
Jahrespauschalgebühr
Je Hafenfahrzeug bis 200 t Tragfähigkeit 117,38
zuzüglich für je angefangene weitere 100 t 58,70
Tragfähigkeit
Seeschiffsassistenzschlepper
Jahrespauschalgebühr 697,72
Lotsenversetzboote
Jahrespauschalgebühr 697,72
Bunkerboote
Jahrespauschalgebühr 596,97
Gewerblich genutzte Fahrzeuge und
schwimmende Anlagen
Je m² und Monat 0,79 “
mindestens 93,46 Euro
Bremen, 12. Dezember 2025
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen