Bremen

Berichtigung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Bau

Ausfertigungsdatum:
23.04.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 56
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
417 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 23. April 2021 Nr. 56 Berichtigung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Bau Die Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Bau (BremGBl. S. 251) wird wie folgt berichtigt: 1. Auf Seite 255 wird unter Ziffer „101.03.02.00 -bei Änderung der Nutzungsart in Wohnen-" der Betrag der Gebühr „153“ geändert in „1 153“. 2. Auf Seite 271 unter Ziffer „180.05 Feststellung einer Maßnahme von unwesentlicher Bedeutung nach § 74 Absatz 4 BremVwVfG“ wird „Absatz 4“ ersetzt durch „Absatz 7“. Bremen, den 21. April 2021 Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.