Bremen

Berichtigung der Einundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Einundzwanzigste Coronaverordnung)

Ausfertigungsdatum:
19.11.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 131
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1336 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 19. November 2020 Nr. 131 Berichtigung der Einundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Einundzwanzigste Coronaverordnung) Die Einundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Brem.GBl: S.1307) wird wie folgt berichtigt: In § 25 lautet der Absatz 1 wie folgt: „(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Zwanzigste Coronaverordnung) vom 10. November 2020 (Brem.GBl. S. 1278) außer Kraft.“ Bremen, den 18. November 2020 Die Senatorin für Gesundheit; Frauen und Verbraucherschutz Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.