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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 6. Februar 2018 Nr. 12
Berichtigung der 20. Verordnung zur Änderung der Verordnung
zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher (Brem.GBl. S. 18)
In der o.g. Verordnung wurde Artikel 1 Nummer 2 in Buchstaben untergliedert und
wie folgt beschlossen:
„2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Höchstbetrag der einem Gerichtsvollzieher zustehenden Gebühren-
anteile beträgt im Kalenderjahr 2018 Euro 20 000.“
b) Satz 2 wird aufgehoben.“
Die Verordnung ist entsprechend zu korrigieren.
Bremen, den 5. Februar 2018
Senatskanzlei
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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