Bekanntmachung über das Inkrafttreten des „Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz“
611
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 17. Oktober 2019 Nr. 110
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des
„Staatsvertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und
der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von
Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz“
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien
und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung
von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz (Brem.GBl.
S. 141) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag nach seinem
Artikel 7 am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Bremen, den 11. Oktober 2019
Senatskanzlei
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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