Bekanntmachung über das Inkrafttreten des „Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“
594
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 1. Oktober 2019 Nr. 104
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des
„Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des
IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz
der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern –
Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zum ersten Staatsvertrag zur Änderung
des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der
Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von
Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Brem.GBl. S. 63)
wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag nach seinem Artikel 3
Absatz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft tritt.
Bremen, den 30. September 2019
Senatskanzlei
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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