Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 23. April 2026 über eine einstweilige Anordnung gegen eine in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss angeordneten Beweiserhebung

Ausfertigungsdatum:
28.05.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 54
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
383 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 28. Mai 2026 Nr. 54 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 23. April 2026 über eine einstweilige Anordnung gegen eine in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss angeordneten Beweiserhebung Vom 26. Mai 2026 In dem Verfahren der CDU-Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen, der FDP- Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen und dreier Mitglieder der CDU-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft (Antragsteller) gegen den 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in der 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft (Antragsgegner) St 1/26 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 23. April 2026 beschlossen: „Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, bis zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs über den Organklageantrag der Antragsteller (Az. St 2/26) oder einer anderweitigen Erledigung des Organstreit- verfahrens eine Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung auf der Grundlage seines Beweisbeschlusses vom 16. April 2026 („Beweisbeschluss IV“) hinsichtlich der dort aufgeführten Fragen 5. Wer hat entschieden, auf diese Hinweise zu reagieren? Welche Entscheidungen wurden diesbezüglich wann von wem getroffen? 6. Warum wurde der Weg einer anonymen Anzeige gewählt? 9. Wer war an der Verfassung der anonymen Anzeige beteiligt? sowie hinsichtlich der Frage zu Ziff. 3, soweit es um die interne Weitergabe der Hinweise geht, zu unterlassen. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Das Anordnungsverfahren ist gebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.“ Nr. 54 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 28. Mai 2026 384 Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, 26. Mai 2026 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.