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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 28. Mai 2026 Nr. 54
Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien
Hansestadt Bremen vom 23. April 2026 über eine einstweilige Anordnung
gegen eine in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss
angeordneten Beweiserhebung
Vom 26. Mai 2026
In dem Verfahren der CDU-Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen, der FDP-
Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen und dreier Mitglieder der CDU-Fraktion
der Bremischen Bürgerschaft (Antragsteller) gegen den 1. Parlamentarischen
Untersuchungsausschuss in der 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft
(Antragsgegner)
St 1/26
hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 23. April 2026
beschlossen:
„Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, bis
zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs über den Organklageantrag der
Antragsteller (Az. St 2/26) oder einer anderweitigen Erledigung des Organstreit-
verfahrens eine Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung auf der Grundlage
seines Beweisbeschlusses vom 16. April 2026 („Beweisbeschluss IV“) hinsichtlich
der dort aufgeführten Fragen
5. Wer hat entschieden, auf diese Hinweise zu reagieren? Welche
Entscheidungen wurden diesbezüglich wann von wem getroffen?
6. Warum wurde der Weg einer anonymen Anzeige gewählt?
9. Wer war an der Verfassung der anonymen Anzeige beteiligt?
sowie hinsichtlich der Frage zu Ziff. 3, soweit es um die interne Weitergabe
der Hinweise geht,
zu unterlassen.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Das Anordnungsverfahren ist gebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.“
Nr. 54 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 28. Mai 2026 384
Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
den Staatsgerichtshof bekannt gemacht.
Bremen, 26. Mai 2026
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen