Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 15. Juni 2026 in einem Organstreitverfahren über den Beschluss der Neufassung des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2024

Ausfertigungsdatum:
08.07.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 77
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
534 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 8. Juli 2026 Nr. 77 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 15. Juni 2026 in einem Organstreitverfahren über den Beschluss der Neufassung des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2024 Vom 7. Juli 2026 In dem Organstreitverfahren der FDP-Fraktion Bremen (Antragstellerin) gegen die Bremische Bürgerschaft (Antragsgegnerin) St 2/24 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 15. Juni 2026 beschlossen: „Der Antrag wird als unzulässig verworfen. Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist gebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, 7. Juli 2026 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.