Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen über die Unwirksamkeit des Ortsgesetzes zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen vom 29. Januar 2013
Ausfertigungsdatum:
20.01.2015
Fundstelle:
Gesetzblatt 2015 Nr. 6 Entscheidung Oberverwaltungsgericht
10
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2015 Verkündet am 20. Januar 2015 Nr. 6
Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der
Freien Hansestadt Bremen über die Unwirksamkeit des Ortsgesetzes zur
Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der
Stadtgemeinde Bremen vom 29. Januar 2013
Vom 13. Januar 2015
Gemäß § 47 Absatz 5 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die
nachstehende Entscheidungsformel aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der
Freien Hansestadt Bremen vom 22. Oktober 2014 – OVG: 2 D 106/13 –
veröffentlicht:
"Das Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte
der Stadtgemeinde Bremen vom 29. Januar 2013 (Brem.GBl. S. 11) wird für
unwirksam erklärt."
Bremen, den 13. Januar 2015
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert.
Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen,
um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen.
Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen.
Mehr in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz-Einstellungen
Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht
deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst
deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.
Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird
erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der
jeweils nicht freigegebenen Kategorie.
Essenziell Immer aktiv
Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend)
und das Speichern deiner Cookie-Auswahl.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Speicherdauer: bis zu 12 Monate.
Statistik
Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten
funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen
zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei
kann eine Übermittlung in die USA erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung
Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert).
Speicherdauer: bis zu 24 Monate.
Marketing
Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich
dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden.
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung
Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem
Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden.
Speicherdauer: bis zu 24 Monate.