Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
45
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 12. März 2025 Nr. 16
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zur Änderung des
Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land
Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds
für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des
Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land
Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die
Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen vom 11. Dezember 2024
(Brem.GBl. S. 1121) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag
gemäß seines Artikels 2 Absatz 1 Satz 2 mit Wirkung vom 1. März 2025 in Kraft
getreten ist.
Bremen, den 10. März 2025
Senatskanzlei
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen
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