375
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 8. Juli 2022 Nr. 66
Außerkrafttreten des Gesetzes
über die Anstalt für Immobilienaufgaben
vom 18. November 2008
Vom 4. Juli 2022
Das Gesetz über die Anstalt für Immobilienaufgaben vom 18. November 2008
(Brem.GBl. S. 379 — 63-l-4) das zuletzt durch das Gesetz vom 20. März 2018
(Brem.GBl. S. 71) geändert worden ist, tritt am 4. Juli 2022 außer Kraft.
Bremen, den 4. Juli 2022
Der Senator für Finanzen
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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