Bremen

Anpassung der Fraktionsbeiträge der Stadtverordnetenversammlung

Ausfertigungsdatum:
04.07.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 75
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
532 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 4. Juli 2026 Nr. 75 Anpassung der Fraktionsbeiträge der Stadtverordnetenversammlung Vom 16. Juni 2026 Auf Grund von § 13 Absatz 5 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 13. September 2023 (Brem.GBl. S. 509) wird Folgendes bekannt gemacht: Gemäß § 13 Absatz 5 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) werden die monatlichen Fraktionsbeiträge jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) gemäß § 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz) erhöht oder verringert. Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft erhöht sich zum 1. Juli 2025 um 3,47 %. Die monatlichen Beträge nach § 13 Absatz 4 EntschOG betragen aktuell: • Grundbetrag: 3.688,47 Euro • Zuschlag pro Mitglied Fraktion/Gruppe: 603,57 Euro • Erhöhung Zuschlag für Gruppen: 89,42 Euro Demnach erhöhen sich die monatlichen Beträge zum 1. Juli 2026 auf: • Grundbetrag: 3.816,46 Euro • Zuschlag pro Mitglied Fraktion/Gruppe: 624,51 Euro • Erhöhung Zuschlag für Gruppen: 92,52 Euro Bremerhaven, 16. Juni 2026 Der Stadtverordnetenvorsteher Torsten von Haaren Unterzeichnet von: Senatskanzlei

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.