Bremen

Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Ausfertigungsdatum:
25.06.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 84
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
514 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 25. Juni 2019 Nr. 84 Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Vom 12. Juni 2019 Nach § 6 des Entschädigungsortsgesetzes vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 13. März 2018 (Brem.GBl. S. 43) geändert worden ist, wird die monatliche Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung um den Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) erhöht. Für Letztere wurde die Entschädigung ab 1. Juli 2019 um 1,32 % angepasst (Brem.GBl. S. 439). Demnach beträgt ab 1. Juli 2019 die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Entschädigungsorts- gesetz 503,30 Euro. Bremerhaven, den 12. Juni 2019 Die Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Bremerhaven Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.