Bremen

Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Ausfertigungsdatum:
29.06.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 66
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
306 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 29. Juni 2018 Nr. 66 Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Juni 2018 Nach § 6 des Entschädigungsortsgesetzes vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 12. April 2018 (Brem.GBl. S. 250) geändert worden ist, wird die monatliche Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung um den Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) erhöht. Für Letztere wurde die Entschädigung ab 1. Juli 2018 um 2,0 % angepasst (Brem.GBl. S. 228). Demnach beträgt ab 1. Juli 2018 die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Entschädigungs- ortsgesetz 496,74 Euro. Bremerhaven, den 14. Juni 2018 Die Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Bremerhaven Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.