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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 13. Juni 2026 Nr. 57
Bekanntmachung
der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
Vom 18. März 2026
Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft
Auf Grund von § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 16. Oktober 1978 (Brem.GBl.
S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 617) wird Folgendes
bekannt gemacht:
Nach § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes wird die Entschädigung jeweils zum 1. Juli
eines jeden Jahres an die Einkommens- und Kostenentwicklung angepasst. Maßstab für die
Anpassung ist die Veränderung einer Maßzahl der Einkommens- und Kostenentwicklung, die
sich zusammensetzt aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft im Land Bremen
mit einem Anteil von einem Drittel, sowie der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für
das Land Bremen mit einem Anteil von zwei Dritteln. Die vom Statistischen Landesamt so für
den Zeitraum von Juli 2024 bis Juli 2025 ermittelte Maßzahl beträgt 3,47 %.
Demnach betragen ab 1. Juli 2026
- die Abgeordnetenentschädigung gem. § 5 Abs. 1 6.590,27 Euro
- die Altersversorgungsentschädigung gem. § 12 BremAbgG a.F. 1.078,49 Euro
- der Beitrag zur Pflegeversicherung 9,81 Euro
- die Messzahl der Altersentschädigung nach altem Recht gem. § 3.666,75 Euro
55a Abs. 6 BremAbgG
- die Aufwandsentschädigung der nicht der Bürgerschaft 618,89 Euro
angehörenden Mitglieder der Deputationen gem. § 7 DepG
Bremen, den 18. März 2026
Die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
Antje Grotheer
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen