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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026 Verkündet am 4. Juli 2026 Nr. 76
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder
der Stadtverordnetenversammlung
Vom 16. Juni 2026
Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000
(Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 13. September 2023
(Brem.GBl. S. 509) wird Folgendes bekannt gemacht:
Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) wird die
monatliche Aufwandsentschädigung jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den
Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der
Bremischen Bürgerschaft (Landtag) gemäß § 6 des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches
Abgeordnetengesetz) erhöht oder verringert.
Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft erhöht sich zum
1. Juli 2025 um 3,47 %.
Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 680,18 Euro. Demnach
erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2026 um 23,60 Euro
auf 703,78 Euro.
Bremerhaven, 16. Juni 2026
Der Stadtverordnetenvorsteher
Torsten von Haaren
Unterzeichnet von: Senatskanzlei