Bremen

Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder

Ausfertigungsdatum:
04.07.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 76
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
533 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 4. Juli 2026 Nr. 76 Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Vom 16. Juni 2026 Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 13. September 2023 (Brem.GBl. S. 509) wird Folgendes bekannt gemacht: Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) wird die monatliche Aufwandsentschädigung jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) gemäß § 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz) erhöht oder verringert. Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft erhöht sich zum 1. Juli 2025 um 3,47 %. Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 680,18 Euro. Demnach erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2026 um 23,60 Euro auf 703,78 Euro. Bremerhaven, 16. Juni 2026 Der Stadtverordnetenvorsteher Torsten von Haaren Unterzeichnet von: Senatskanzlei

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.