Bremen

ÄndG Leichenwesen

Ausfertigungsdatum:
22.11.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 88 ÄndG Leichenwesen
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
572 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 25. November 2013 Nr. 88 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen Vom 19. November 2013 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über das Leichenwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2011 (Brem.GBl. S. 87 ― 2127-c-1) wird wie folgt geändert: 1. In § 23a wird die Angabe „31. Dezember 2013“ durch die Angabe „31. Dezember 2018“ ersetzt. 2. § 25 Satz 2 wird aufgehoben. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 19. November 2013 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.