Bremen

ÄndG Grunderwerbsteuer

Ausfertigungsdatum:
22.11.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 85 ÄndG Grunderwerbsteuer
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
559 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 25. November 2013 Nr. 85 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Vom 19. November 2013 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 574 ― 60-m-2) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Steuersatz für die Grunderwerbsteuer Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Bremen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 vom Hundert.“ 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Anwendungsbereich Der Steuersatz nach § 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 verwirklicht werden.“ Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Bremen, den 19. November 2013 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.