559
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 25. November 2013 Nr. 85
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes
für die Grunderwerbsteuer
Vom 19. November 2013
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S. 574 ― 60-m-2) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1
Steuersatz für die Grunderwerbsteuer
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im
Land Bremen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 vom Hundert.“
2. § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2
Anwendungsbereich
Der Steuersatz nach § 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem
31. Dezember 2013 verwirklicht werden.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Bremen, den 19. November 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen