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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 12. September 2013 Nr. 69
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung
der Freien Hansestadt Bremen
Vom 3. September 2013
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947
(SaBremR 100-a-1), die zuletzt durch Gesetz vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 354)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 129 Absatz 2 wird die Angabe „2 und 3“ durch die Angabe „2 bis 4“
ersetzt.
2. Nach Artikel 154 wird folgender Artikel 154a eingefügt:
„Artikel 154a
Abweichend von Artikel 82 Absatz 2 Satz 2 verändert sich die Höhe des Ent-
geltes der Abgeordneten vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2015 nicht. Bei der
nächsten Veränderung wird die 2012 wirksam gewordene Festlegung des Ent-
geltes und die Einkommens- und Kostenentwicklung in der Freien Hansestadt
Bremen im letzten dieser Veränderung vorausgehenden Jahr zugrunde gelegt.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 3. September 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen