Bremen

Änderung Deputationsgesetz

Ausfertigungsdatum:
11.09.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 70 Änderung Deputationsgesetz
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
483 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 12. September 2013 Nr. 70 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen Vom 3. September 2013 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 § 6 des Gesetzes über die Deputationen vom 30. Juni 2011 (SaBremR 1100-b-i), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 18) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt: „(6) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft die Deputation ein. Die Deputation ist auf Verlangen eines Viertels der von der Bürgerschaft gewählten Mitglieder einzuberufen.“ 2. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 3. September 2013 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.