483
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 12. September 2013 Nr. 70
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen
Vom 3. September 2013
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
§ 6 des Gesetzes über die Deputationen vom 30. Juni 2011 (SaBremR 1100-b-i),
das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 18)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:
„(6) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft die Deputation ein. Die
Deputation ist auf Verlangen eines Viertels der von der Bürgerschaft gewählten
Mitglieder einzuberufen.“
2. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 3. September 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen