765
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 18. Dezember 2013 Nr. 107
19. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
Vom 17. Dezember 2013
Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die
Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. März 2009 (Brem.GBl. S. 97 ― 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom
23. Oktober 2012 (Brem.GBl. S. 467) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 300 Pauschalgebühr 275,00 Euro
Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 278,00 Euro
Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 278,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 90,00 Euro
Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 73,30 Euro
Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 73,30 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 23,52 Euro“
2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 23,83 Euro
Nummer 309 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
innerhalb des Stadtgebietes 560,00 Euro
Nr. 107 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 18. Dezember 2013 766
Nummer 310 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 560,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 129,60 Euro“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Bremen, den 17. Dezember 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen