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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 5. Dezember 2023 Nr. 111
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer und die Abführung
der Gewerbesteuerumlage
Vom 1. Dezember 2023
Aufgrund der §§ 2 und 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2142) geändert worden ist, in Verbin-
dung mit § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Verordnungen
nach dem Gemeindefinanzreformgesetz vom 14. März 2000 (Brem.GBl. S. 73 ―
60-k-3), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. Januar 2018 (Brem.GBl. S. 4)
geändert worden ist, wird verordnet:
Artikel 1
§ 1 der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an
der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom
24. November 1970 (Brem.GBl. S. 163 ― 60-k-1), die zuletzt durch die Verordnung
vom 30. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1267) geändert worden ist, wird wie folgt
gefasst:
„§ 1
Schlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Der auf die Gemeinden der Freien Hansestadt Bremen entfallende Anteil an der
Einkommensteuer wird nach dem folgenden Schlüssel aufgeteilt:
1. Stadtgemeinde Bremen 0,8 663 789
2. Stadt Bremerhaven 0,1 336 211“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bremen, den 1. Dezember 2023
Der Senator für Finanzen
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen