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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 9. Februar 2023 Nr. 11
Achtes Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Vom 31. Januar 2023
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Das Tariftreue- und Vergabegesetz vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476 —
63-h-2), das zuletzt durch das Gesetz vom 22. November 2022 (Brem.GBl. S. 818)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c) ein Auftrag über Liefer- oder Dienstleistungen, mit Ausnahme freiberuflicher
Leistungen, vergeben wird und dieser einen Auftragswert von 3 000 Euro
nicht überschreitet; für Aufträge über freiberufliche Leistungen gilt insoweit
§ 5 Absatz 2 Buchstabe f;"
2. § 19a wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 31. Januar 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen