Bremen

22. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
20.12.2016
Fundstelle:
Gesetzblatt 2016 Nr. 131 22_OG_KostenVO_Feuerwehr
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
910 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2016 Verkündet am 22. Dezember 2016 Nr. 131 22. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen Vom 20. Dezember 2016 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die Feuer- wehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 15. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 605) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst: „Nummer 300 Pauschalgebühr 319,00 Euro Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes 297,00 Euro Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 297,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 96,00 Euro Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes 76,00 Euro Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 76,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 25,00 Euro“ Nr. 131 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 22. Dezember 2016 911 2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst: „Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 24,37 Euro Nummer 309 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen innerhalb des Stadtgebietes 476,00 Euro Nummer 310 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 476,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 141,00 Euro“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Bremen, den 20. Dezember 2016 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.