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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2016 Verkündet am 22. Dezember 2016 Nr. 131
22. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
Vom 20. Dezember 2016
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die Feuer-
wehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März
2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 15. Dezember
2015 (Brem.GBl. S. 605) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 300 Pauschalgebühr 319,00 Euro
Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 297,00 Euro
Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 297,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 96,00 Euro
Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 76,00 Euro
Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 76,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 25,00 Euro“
Nr. 131 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 22. Dezember 2016 911
2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 24,37 Euro
Nummer 309 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
innerhalb des Stadtgebietes 476,00 Euro
Nummer 310 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 476,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 141,00 Euro“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Bremen, den 20. Dezember 2016
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen