605
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2015 Verkündet am 16. Dezember 2015 Nr. 132
21. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
Vom 15. Dezember 2015
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die
Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. März 2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom
25. November 2014 (Brem.GBl. S. 591) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 300 Pauschalgebühr 316,00 Euro
Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 281,00 Euro
Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 281,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 95,00 Euro
Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 75,00 Euro
Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 75,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 25,00 Euro“
2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 17,72 Euro
Nummer 309 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
innerhalb des Stadtgebietes 574,00 Euro
Nr. 132 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Dezember 2015 606
Nummer 310 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 574,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 132,00 Euro“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Bremen, den 15. Dezember 2015
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen