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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2014 Verkündet am 1. Dezember 2014 Nr. 125
20. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
Vom 25. November 2014
Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die
Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. März 2009 (Brem.GBl. S. 97 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom
17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 765) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 300 Pauschalgebühr 281,00 Euro
Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 282,00 Euro
Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 282,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 95,00 Euro
Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 74,00 Euro
Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 74,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 25,00 Euro“
Nr. 125 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Dezember 2014 592
2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 22,56 Euro
Nummer 309Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
innerhalb des Stadtgebietes 574,00 Euro
Nummer 310Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 574,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 133,60 Euro“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Bremen, den 25. November 2014
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen