Tarifvertrag über die Gewährung einer Einmalzahlung an Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Einmalzahlung Forst)
- Amtliche Abkürzung:
- TVA_EinmalzForst2008
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.2008
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst) fallen.
Einmalzahlung
(1) Die unter § 1 fallenden Auszubildenden erhalten mit den Bezügen für März 2009 folgende Einmalzahlungen:Tarifgebiet WestAuszubildende des Ausbildungsjahrganges 2008100 EuroAuszubildende des Ausbildungsjahrganges 2007230 EuroAuszubildende des Ausbildungsjahrganges 2006250 EuroTarifgebiet OstAuszubildende des Ausbildungsjahrganges 2008330 EuroAuszubildende des Ausbildungsjahrganges 2007730 EuroAuszubildende des Ausbildungsjahrganges 2006790 Euro(2) 1Voraussetzung für den Anspruch auf die Einmalzahlung ist, dassder Auszubildende am 1. Januar 2009 in einem Ausbildungsverhältnis zu dem selben Arbeitgeber steht, bei dem er die Ausbildung begonnen hat undein Anspruch auf Ausbildungsentgelt oder Krankenbezüge des/der Auszubildenden für mindestens einen Tag im Zahlungsmonat besteht. 2Die Einmalzahlung wird auch gezahlt, wenn eine Auszubildende wegen der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes für den Zahlungsmonat kein Ausbildungsentgelt erhalten hat.(3) Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.Berlin, den 17. Dezember 2008
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.