TV_ForstAendTV_1_DBB · Bayern

Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder

Amtliche Abkürzung:
TV_ForstAendTV_1_DBB
Ausfertigungsdatum:
04.03.2010
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Tarifvertragsparteien schließen die nachfolgend genannten Tarifverträge in der Fassung als Anschlusstarifverträge ab, in der sie am 18. Juni 2009 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart worden sind; deren Texte sind als Anlagen beigefügt: Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst), Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst), Vereinbarung zur Änderung der Regelungen zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenentschädigung und Werkzeugentschädigung , Tarifvertrag über Einmalzahlungen-Forst , Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst),Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der Erprobung einer Motorsägenentschädigung nach dem Sonderkraftstoffverbrauch – Verbrauchsmodell – für Waldarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz (MSE-Erprobungs-TV-RP II).

§ 2

1Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einer Woche zum Monatsschluss gekündigt werden. 2Die in § 1 Nrn. 1 bis 6 genannten Tarifverträge treten jeweils außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. 3In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.Berlin, den 4. März 2010

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.