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title: "StVStVGrenzwBrH_Bay — Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 (von Str.-km 585,585 bis Str.-km 588,659)[1]"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/by/stvstvgrenzwbrh-bay"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Bayern"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/StVStVGrenzwBrH_Bay"
updated: "2026-05-13T16:00:56+00:00"
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# StVStVGrenzwBrH_Bay — Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 (von Str.-km 585,585 bis Str.-km 588,659)[1]

**Landesrecht Bayern**
*Ausfertigung:* 14.09.2021
*Fundstelle:* GVBl. 2022 S. 2, BayRS 01-6-12-B


### Art. 1 — Gegenstand des Staatsvertrages

Gegenstand des Staatsvertrages ist die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke einschließlich der erforderlichen Streckenanpassung.

### Art. 2 — Planfeststellung

1. Die Regierung von Unterfranken wird nach Art. 3 Abs. 2 Satz 4, Art. 94 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie nach § 3 Abs. 2 Satz 4 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes für das gesamte Vorhaben als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bestimmt.2. 1Die Regierung von Unterfranken führt das Verfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), des BayVwVfG und der einschlägigen bayerischen Landesgesetze durch und erlässt den Planfeststellungsbeschluss. 2Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erhält eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses.3. Sind Planänderungen für den Neubau der Grenzwaldbrücke nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und vor Fertigstellung des Vorhabens erforderlich, gelten die in Nr. 1 und 2 getroffenen Regelungen.

### Art. 3 — Schlussbestimmungen

Dieser Staatsvertrag tritt auf Seiten des Freistaates Bayern mit Ratifikation in Kraft, auf Seiten des Landes Hessen mit Inkrafttreten des Begleitgesetzes. Für das Land Hessen Wiesbaden, 14.09.2021Tarek Al-WazirDer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Für den Freistaat Bayern München, 05.10.2021Kerstin SchreyerDie Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr

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— Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 (von Str.-km 585,585 bis Str.-km 588,659)[1]
Amtliche Fassung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/StVStVGrenzwBrH_Bay
Quelle: www.gesetze-bayern.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
