Verordnung über die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWGV)
- Ausfertigungsdatum:
- 10.10.1974
- Fundstelle:
- GVBl. S. 98
1Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (Landesanstalt) wird mit Sitz in Veitshöchheim errichtet. 2Sie ist dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) unmittelbar nachgeordnet.
Der Landesanstalt obliegt die Förderung des Weinbaus, der Kellerwirtschaft, des Gartenbaus und der Landespflege sowie der Bienenzucht und -haltung einschließlich der Verwertung ihrer Produkte durchBeratung, Information, Aus- und Fortbildung,Versuche und Untersuchungen,anwendungsorientierte Forschung,Leistungsprüfungen von Bienen,Vollzug der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Die Landesanstalt unterhält zur Erfüllung ihrer AufgabenWeinbau-, Kellerei- und Gartenbauversuchsbetriebe,eine Staatliche Technikerschule für Agrarwirtschaft – Fachrichtungen Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau, Weinbau und Kellerwirtschaft –eine Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft – Fachrichtungen Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau, Weinbau und Kellerwirtschaft –Bienenprüfhöfe.
Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb erläßt das Staatsministerium die erforderlichen Verwaltungsanordnungen.
1Diese Verordnung tritt am 1. November 1974 in Kraft2). 2(gegenstandslos)2) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 10. Oktober 1974 (GVBl. S. 636)2) [Amtl. Anm.:] Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 10. Oktober 1974 (GVBl. S. 636)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.