Vergütungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Bewerber um die amtliche Anerkennung als Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV97625
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.