BayVwV97625 · Bayern

Vergütungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Bewerber um die amtliche Anerkennung als Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr

Amtliche Abkürzung:
BayVwV97625
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.