BayVwV97611 · Bayern

Ausstattung von Straßen; Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten - TL-Warnleuchten 90

Amtliche Abkürzung:
BayVwV97611
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.