792-WRichtlinie zum Vollzug des § 27 BJagdG zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens durch Schalenwild
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV97449
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.