792-WAusnahmen vom Nachtjagdverbot auf Rotwild gemäß § 19 Abs. 2 BJagdG und Art. 29 Abs. 3 Nr. 3 BayJG
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV97445
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.