Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in den Ausbildungsberufen im Agrarbereich
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV97352
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.