711-WErrichtung von Meisterprüfungsausschüssen für mehrere Handwerkskammerbezirke gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 HandwO2
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV97272
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.