BayVwV97272 · Bayern

711-WErrichtung von Meisterprüfungsausschüssen für mehrere Handwerkskammerbezirke gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 HandwO2

Amtliche Abkürzung:
BayVwV97272
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.