BayVwV97211 · Bayern

6320-IHaushaltsrecht; 1. Vollzug der Verwaltungsvorschriften zu den Art. 38, 58, 59 und 63 der Bayerischen Haushaltsordnung 2. Aufhebung von Bekanntmachungen

Amtliche Abkürzung:
BayVwV97211
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.