6320-IHaushaltsrecht; 1. Vollzug der Verwaltungsvorschriften zu den Art. 38, 58, 59 und 63 der Bayerischen Haushaltsordnung 2. Aufhebung von Bekanntmachungen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV97211
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.