GrStG · Bayern

61.02.03-IVerfahren bei Anerkennung nach § 4 Nr. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Satz 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in Verbindung mit §§ 1, 2 und 3 der Grundsteuer-Anerkennungsverordnung (GrStAnerkV)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.