Behandlung der im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen in Bayern zulasten des Freistaates Bayern anfallenden Gerichtskosten
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV97183
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.