2154-IKatastrophenschutz; hier: Einheitliche Registrierung der von einer Katastrophe Betroffenen und gemeinsame Auskunftsstelle der freiwilligen Hilfsorganisationen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV96950
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.