BayVwV96757 · Bayern

Befugnisse des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (ohne Forstverwaltung)

Amtliche Abkürzung:
BayVwV96757
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.